e scooter are a popular new mode of transportation, but they’re not legal everywhere. In Switzerland, only certain types of e-scooters are allowed on the roads and sidewalks. Here’s what you need to know before you zip around town on your new ride.
In der Schweiz sind zwei Typen von E-scooter zugelassen: die mit einer benutzerdefinierten Bodenplatte und die mit einem Lenker. Benutzerdefinierte Bodenplatten bedeuten, dass der E-Scooter entweder über eine integrierte Sitzbank oder eine Rückenlehne verfügt. Scooter mit Lenker hingegen sind nicht für den bequemen Gebrauch auf längeren Strecken konzipiert und werden daher in der Regel nur für kurze Wege oder als Spielzeug genutzt.

Welche E-Scooter sind zugelassen?
Die Schweiz hat verschiedene Regeln für die Zulassung von E-scooter. In der Regel müssen sie eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h haben und ein Gewicht von maximal 35 kg aufweisen. Einige Modelle sind jedoch auch für höhere Geschwindigkeiten zugelassen.
Welche E-Scooter sind nicht zugelassen?
In der Schweiz gelten für E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Das heißt, sie müssen zugelassen sein und dürfen auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen fahren. Allerdings gibt es einige E Scooter mit Straßenzulassung die nicht zugelassen sind, weil sie entweder nicht den technischen Vorschriften entsprechen oder weil sie zu schnell sind.
E-Scooter, die nicht den technischen Vorschriften entsprechen, dürfen in der Schweiz nicht zugelassen werden. Dazu gehören Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h und mit einer Reichweite von weniger als 30 Kilometern. Auch Scooter ohne Lenkung oder Bremsen dürfen nicht zugelassen werden.
Zu den E-scooter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, weil sie zu schnell sind, gehören Modelle mit einer Höchstgesch
Was heißt Straßenzulassung für E-Scooter?
Die Straßenzulassung für E-Scooter bezieht sich auf die Zulassung von E-scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen. In der Schweiz gibt es keine allgemeine Zulassung für E-Scooter, sondern je nach Kanton und Gemeinde gelten unterschiedliche Regeln. In einigen Kantonen ist die Nutzung von E-scooter auf öffentlichen Straßen generell verboten, in anderen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um eine Erlaubnis zu erhalten. Die meisten Kantone erlauben jedoch die Nutzung von E-scooter auf Fahrradwegen.
In der Schweiz gibt es verschiedene Vorschriften für die Zulassung von E-scooter. Um einen E-Scooter auf öffentlichen Straßen zu benutzen, muss er entweder von der Schweizerischen Bundesstraßenverkehrsbehörde (astra) oder dem TÜV SÜD zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Herstellers und setzt eine Reihe von technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen voraus.
Die wichtigsten Anforderungen an E-Scooter sind:
– Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
– Bremsweg von mindestens 4 Metern bei Vollbremsung auf trockener Fahrbahn
– Mechanische Bremse an beiden Rädern
– Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Rücklicht, Seitenmarkierungsleuchten)
– Warnton (Hupe)
– Lenkergriff mit integrierter Bremse
– Gummipuffer an den Pedalen sowie am hinteren
Welche E-Scooter fahren 22 km h?
In der Schweiz sind Kinderroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Es gibt jedoch einige Hersteller, die E-Scooter anbieten, die bis zu 22 km/h fahren können. Dazu gehören unter anderem:
-isinwheel E9
-isinwheel E9Pro
-isinwheel E9Max
Wenn Sie einen E-Scooter kaufen möchten, der 22 km/h fährt, sollten Sie sich vorher gut informieren und sicherstellen, dass er auch in der Schweiz zugelassen ist.